Das Leben der Zwangsarbeiter und Zwangsarbeiterinnen während der Zeit des Nationalsozialismus im Wolfsburger Volkswagen Werk


Ein Projekt der Klasse 9b der Hoffmann-von-Fallersleben Realschule in Wolfsburg
Erinnerungsstätte

Die Ereignisleiste
30.1.1933 27/28.2.1933 22.3.1933 23.3.1933 2.8.1934 15.1.1935 15.9.1935 1.9.1939 27.4.1940 Okt. 1940 30.4.1945 8.5.1945

Ermächtigungsgesetz 23.3.1933


Zwei Tage nach dem von Reichspropagandaminister Joseph Goebbels erfolgreich inszenierten "Tag von Potsdam " stimmte der Reichstag am 23. März 1933 über das von Reichskanzler Adolf Hitler vorgelegte "Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich" ab. Mit dem Gesetz sollte die Regierung die Ermächtigung erlangen, ohne Zustimmung von Reichstag und Reichsrat sowie ohne Gegenzeichnung des Reichspräsidenten Gesetze zu erlassen. Für ein solches, die Weimarer Verfassung änderndes Ermächtigungsgesetz bedurfte es einer Zweidrittelmehrheit des Parlaments. Nach Hitlers taktisch bedingter Zusicherung einer kontrollierten Anwendung des Gesetzes sowie der Zusage, die Rechte der Verfassungsorgane, der Länder und der Kirche bewahren zu wollen, signalisierten die Parteien der bürgerlichen Mitte ihre Zustimmung. Mit 444 Stimmen der Regierungskoalition aus Nationalsozialistischer Deutscher Arbeiterpartei (NSDAP) und Deutschnationaler Volkspartei (DNVP) sowie von Zentrum Bayerischer Volkspartei (BVP) und Deutscher Staatspartei wurde das Gesetz in namentlicher Abstimmung angenommen. Lediglich die 94 Abgeordneten der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) ließen sich nicht von den Drohgebärden der im Reichstag aufmarschierten Sturmabteilung (SA) einschüchtern und stimmten gegen die Selbstentmachtung des Parlaments. In seiner Reichstagsrede hatte ihr Parteivorsitzender Otto Wels zuvor ein eindrucksvolles Bekenntnis zur parlamentarischen Demokratie abgelegt. An der Abstimmung nicht teilnehmen konnten die 81 Abgeordneten der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD). Ihre Mandate waren auf Basis der Reichstagsbrandverordnung bereits am 8. März 1933 annulliert worden. Das zunächst auf vier Jahre verabschiedete Ermächtigungsgesetz wurde 1937, 1939 sowie 1943 verlängert und blieb bis zum Ende des NS-Regimes im Mai 1945 rechtliche Grundlage deutscher Gesetzgebung.

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