Reichstagsbrand & Aufhebung der Grundrechte 27/28.2.1933
Am 27. Februar 1933, knapp einen Monat nach der Ernennung Adolf Hitlers zum Reichskanzler, brannte in Berlin das Reichstagsgebäude. Im brennenden Parlament wurde der niederländische Linksanarchist Marinus van der Lubbe festgenommen. Er erklärte, die Brandstiftung allein unternommen zu haben, um die deutsche Arbeiterschaft zum Widerstand gegen das NS-Regime aufzurufen. Die Nationalsozialisten zeigten sich jedoch öffentlich überzeugt, daß es sich um eine Verschwörung der Kommunistischen Partei Deutschlands (KPD) handelte. Noch in der Brandnacht ließ Hermann Göring als kommissarischer preußischer Innenminister verbreiten, der "Beginn des kommunistischen Aufstandsversuches" stehe unmittelbar bevor.
Zielgerichtet nutzte die nationalsozialistische Führung den Reichstagsbrand, um kurz vor der Reichstagswahl am 5. März 1933 die hemmungslose Verfolgung von Regimegegnern, vor allem Kommunisten, zu verschärfen. Zehntausende Oppositionelle wurden innerhalb der nächsten Wochen in "Schutzhaft"genommen und in improvisierte Konzentrationslager (KZ) verschleppt. Eine "Legalisierung" erfuhr die Verfolgung durch die Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933. Die von Reichspräsident Paul von Hindenburg auf Empfehlung des Kabinettserlassene Notverordnung setzte die wesentlichen Grundrechte der Weimarer Verfassung außer Kraft. Das Deutsche Reich befand sich in einem förmlich verhängten zivilen Ausnahmezustand. In ihrer Gegenpropaganda stellte die politische Linke die - ebenfalls unbewiesene - Behauptung auf, der Reichstagsbrand sei von den Nationalsozialisten selbst gelegt worden, um ihn als Rechtfertigung für ihre verschärfte Repressionspolitik und gewaltsame Durchsetzung ihrer unbeschränkten Diktaturgewalt zu nutzen.
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